Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit und sollen dazu beitragen, vorhandene Ortsteile nach städtebaulichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen zu erhalten, zu erneuern und zu entwickeln. Der Rat der Stadt Marl hat am 6. Juli 2017 den oben gekennzeichneten Bereich in der Stadtmitte förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt.
Das Sanierungsgebiet weist eine Größe von ca. 22 Hektar auf und umfasst das Rathaus, den Marler Stern (Einkaufszentrum, Riegelhaus, VHS, Wohngebäude Wohnen-West und Wohnen-Ost), das derzeit ungenutzte Gebäude der Arbeitsagentur, das Ständehaus mit Jobcenter und Anwaltskanzlei sowie einen freistehenden Elektronikfachmarkt.
Der Kreis Recklinghausen ist der nördlichste (Land-) Kreis der Metropole Ruhr und er ist mit rund 615.000 Einwohnern der größte Kreis in ganz Deutschland. Damit bietet sich Unternehmen nicht nur im Kreisgebiet selbst schon ein großes Marktpotential für ihre Produkte und Dienstleistungen, sondern auch unmittelbar ein enormes Marktpotential von insgesamt gut 5,1 Millionen Bewohnern des Ruhrgebiets.
Besonderheiten: Die SEV wird für 36 Monate vom Eigentümer übernommen. Die Miete wird auf 7,30€ pro qm subventioniert. Die Subvention beläuft sich auf 3 Jahre nach Erwerb der Immobilie.
Objektart: | 24 ETW |
Wohnfläche: | ca. 65 - 79 m² |
Zimmer: | 2 - 3 Zimmer |
Geschosse: | 3 |
Heizungsart: | Gas |
Baujahr: | 1967 |
Keller: | Ja |
Balkon: | Nein |
SEV: | ca. 25€ |
WEG: | ca. 20€ |
Instandhaltung: | ca. 0,5€ pro m² |
WE NR.: | 1 - 8 |
Miete kalt: | 7,30€ pro m² |
Rendite: | 3,7 |
Grunderwerb: | 6,5% |
Makler Provision: | keine |